AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AFROPA Geld Trust GmbH für den Geldtransfer in das In- und Ausland
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem transferierenden Kunden (im Folgenden der „Kunde“) und der AFROPA Geld Trust GmbH (im Folgenden „AFROPA“), wobei sich AFROPA zur Abwicklung des Geldtransfers ausländischer Agenten, die im Namen und für die Rechnung von AFROPA handeln, und anderer Unternehmen bedienen kann.
2. Allgemeines zum Vertragsverhältnis
Der Kunde erteilt durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Auftragsformulars AFROPA den Auftrag, einen einbezahlten Bargeldbetrag bzw. eine vom Kunden persönlich überwiesene Geldsumme auf Anfrage des Empfängers auszuzahlen. Die Auftragserteilung kann auch elektronisch durch Ausfüllen und Absenden des Online-Auftrages sowie paralleler Überweisung der Transfersumme erfolgen. Dem Empfänger erwachsen durch das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AFROPA keine selbstständigen Forderungsrechte, insbesondere hat der Empfänger gegenüber AFROPA, den ausländischen Agenten und gegenüber Kooperationspartnern keinen eigenen Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags.
3. Bargeldtransferleistung
Nach Auftragserteilung und Einzahlung bzw. Überweisung des Geldes kann der Geldbetrag im Zielland auf Anfrage des Empfängers ausgezahlt werden.
Es ist Aufgabe des Kunden, den Empfänger über die Möglichkeit der Auszahlung zu informieren. Bei Transferaufträgen in bestimmte Länder können betragsmäßige Begrenzungen bestehen.
4. Ausführung des Geldtransferauftrages
Die Ausführung des Geldtransferauftrages erfolgt durch Auszahlung in bar. Ausnahmsweise kann die Auszahlung auch durch Aushändigung eines Schecks bzw. durch eine Kombination von Barauszahlung und Scheckaushändigung durch den ausländischen Auszahlungsagenten erfolgen. Die Auszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der entsprechenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln sowie gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Auszahlungsstelle.
Die Auszahlung erfolgt in der Währung des Auszahlungslandes. In einigen Ländern kann die Auszahlung auch in US-Dollar oder in einer anderen Währung erfolgen.
Bei Geldtransferaufträgen in Länder, die nicht der europäischen Währungsunion angehören, und die einen Sortenumtausch erforderlich machen, erfolgt die Umrechnung am Tag der Auszahlung auf der Grundlage der von AFROPA und den ausländischen Auszahlungsagenten festgelegten Wechselkurse. Diese Wechselkurse basieren auf börsenüblichen Wechselkursen zuzüglich eines von AFROPA festgesetzten Aufschlages, den AFROPA, die mit ihr Kooperationspartnern und ausländischen Agenten für den Sortenumtausch einbehalten. Die aktuellen Wechselkurse werden in den Geschäftsstellen der AFROPA ausgestellt.
5. Auszahlungsbedingungen und Auftragsänderungen
Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf Vorlage eines jeweils am Auszahlungsort gültigen Identifikationspapiers. Für einige Länder (hauptsächlich in Afrika) kann der Kunde die Auszahlung lediglich von der Beantwortung einer Testfrage (Codewort) abhängig machen. Bei Vereinbarung einer Testfrage bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, dass die Auszahlung der transferierten Gelder trotzdem ausschließlich auf Vorlage eines gültigen Identifikationspapiers erfolgt. Die Transaktionsnummer hat eine reine Steuerungsfunktion; ihre Angabe durch den Empfänger ersetzt keinesfalls die ordnungsgemäße Legitimierung.
Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung kann der Kunde persönlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie des Auftragsformulars Auftragsänderungen in der Geschäftsstelle der AFROPA, in der der Auftrag erteilt wurde, vornehmen. Der Kunde darf bei Auftragserteilung keinen anderen als den tatsächlich gewollten Empfänger angeben, um mittels einer Auftragsänderung seine Pflichten aus einem anderen Vertrag (z.B. Kaufvertrag) mit dem tatsächlich gewollten Empfänger zu erfüllen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht haftet AFROPA nicht für mögliche Schäden des Kunden. AFROPA ist berechtigt eine Gebühr, die dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt wird, für diese Auftragsänderungen zu erheben.
6. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit seiner Angaben zu achten. Die manuelle Übertragung der Daten in die Datenverarbeitung von AFROPA durch einen Mitarbeiter von AFROPA ist von dem Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus hat der Kunde Sorge zu tragen, dass Unbefugte nicht Kenntnis von auszahlungsrelevanten Daten erlangen. Im Rahmen des Online-Lastschrift-Verfahrens hat der Kunde für die entsprechende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Im Falle einer "Rücklastschrift mangels Deckung" berechnet AFROPA dem Kunden eine Gebühr von 50,00€ incl. der AFROPA belasteten Kosten) zuzüglich des Transaktionsbetrages. AFROPA ist berechtigt, bei " Rücklastschriften mangels Deckung" den Kunden vom Online-Verfahren auszuschließen.
7. Rückgabe im Fall der Nicht-Abholung
Im Fall der Nicht-Abholung kann die Rückgabe des Geldes lediglich an den Kunden persönlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie des Auftragsformulars bzw. des Überweisungsbelegs in einer Geschäftsstelle der AFROPA erfolgen.
8. Kosten
Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Preisverzeichnis angegebenen Entgelte, vorausgesetzt, es sind keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen worden. Darüber hinaus sind die aktuellen Wechselkurse für den Kunden bei Geschäftsstellen der AFROPA erhältlich. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sich die Wechselkurse im Einklang mit der Regelung in Nummer 4 Absatz 3 ändern kann, wenn der Empfänger die transferierten Gelder nicht an dem Tag abholt, an dem sie versandt worden sind.
9. Haftung
AFROPA haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die AFROPA zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von AFROPA, der Kooperationspartnern und der ausländischen Agenten ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, höchstens jedoch auf Euro 500,00 zuzüglich des versendeten Betrages und der angefallenen Gebühren, beschränkt.
AFROPA haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Telekommunikationsversagen, Aufruhr, Krieg und Naturereignisse oder durch sonstige nicht durch sie zu vertretende Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verfügungen von staatlicher Seite im In- und Ausland) eintreten.
Erfüllt der Kunde seinerseits mit dem Transferauftrag seine Pflichten aus einem Vertrag mit dem Empfänger (z.B. Kauf- oder Dienstleistungsvertrag), haftet AFROPA nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungspflichten des Empfängers aus diesem Vertrag.
Sofern die Geschäftsstelle der AFROPA die zu transferierenden Gelder nicht in bar, sondern im Wege herkömmlicher Zahlungsmittel (z.B. Scheck, Kreditkarte, EC-Karte, Lastschrift) erhält, übernimmt AFROPA keine Haftung für etwaige Schäden, die daraus resultieren, dass der Transfer erst dann durchgeführt wird, wenn der Zugang der Gelder bei AFROPA erfolgt ist.
10. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass zwecks Ausführung des Transferauftrages seine von ihm angegebenen Daten an AFROPA, die Kooperationspartnern und die ausländischen Agenten weitergegeben werden. Die Verarbeitung der Daten sowie deren Weitergabe erfolgt unter Beachtung der maßgeblichen Datenschutzgesetze.
Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt und erklärt sich damit einverstanden, dass AFROPA, die Kooperationspartner und die ausländischen Agenten die im Zusammenhang mit dem Gelttransferauftrag stehenden Daten speichern und die Daten möglicherweise zur Erfüllung rechtlicher Pflichten verwenden.
Der Kunde wird hiermit darüber informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass Daten in Verbindung mit dem Transferauftrag zu ihrer Verarbeitung und Speicherung für die oben genannten Zwecke an einen Ort außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes übertragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde das Recht auf Zugang zu seinen Daten hat. Der Kunde kann Fehler in seinen Stammdaten korrigieren und nicht vorhandene Daten nachreichen.
11. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten von AFROPA
Der Kunde gewährt AFROPA ein Pfandrecht an allen Geldern, die der Kunde an AFROPA zahlt, einschließlich des Transferbetrages. AFROPA darf die Rechte aus dem gewählten Pfandrecht ausüben, sofern AFROPA einen Anspruch gegen den Kunden hat.
12. Schlussbestimmungen
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und AFROPA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

